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Checkliste · Immobilienmakler und Kaufinteressenten

Checkliste Kaufinteressent: Unterlagen vor Reservierung und Notartermin

Ausweis und Finanzierungsbestätigung, bei Gesellschaften der Handelsregisterauszug: Diese kurze Checkliste zeigt, welche Unterlagen Makler von Kaufinteressenten typischerweise anfordern, bevor es zur Reservierung oder zum Notartermin geht.

Die Unterlagen im Überblick

  • Ausweisdokument
    Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass – zur Identifizierung, z. B. nach dem Geldwäschegesetz.
  • Finanzierungsbestätigung der Bank
    Bei Kauf ohne Finanzierung: Nachweis über das Eigenkapital.
  • Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
    Nur wenn eine Gesellschaft kauft.
  • Vollmacht (falls vorhanden)
    Nur wenn Sie für eine andere Person handeln.

Typische Unterlagen, keine abschließende Aufzählung und keine Beratung. Welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind, klärt die Beraterin oder der Berater.

Tipps für Berater

  • Nur anfordern, was für den nächsten Schritt wirklich nötig ist – das ist auch aus Datenschutzsicht sinnvoll.
  • Für Interessenten ohne Konto eignet sich ein Upload-Link.
  • Unterlagen abgesprungener Interessenten löschen, sobald sie nicht mehr gebraucht werden.

So nutzen Sie die Checkliste im Kundenportal

In Unterlagio ist „Kaufinteressent“ als Vorlage bereits enthalten. Sie weisen sie einem Kunden mit einem Klick zu, streichen Punkte, die nicht passen, und setzen eine Frist. Ihr Kunde sieht in seinem Portal – mit Ihrem Logo und Ihrer Farbe –, was noch fehlt, und lädt jede Unterlage direkt dazu hoch, auch als Foto vom Smartphone. Automatische Erinnerungen übernehmen das Nachfassen.

Wiederkehrende Listen wie die Einkommensteuer lassen sich unter „Automatisch anfordern“ zu einem Stichtag an alle passenden Kunden verschicken – zum Beispiel jedes Jahr am 2. Januar.

Häufige Fragen

Warum wird ein Ausweis angefordert?

Immobilienmakler gehören zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz und müssen ihre Vertragspartner identifizieren. Welche Pflichten im Einzelfall gelten, prüfen Sie bitte selbst bzw. mit Ihrer Beratung.