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Checkliste · Immobilienmakler und Eigentümer, die verkaufen möchten

Checkliste Immobilienverkauf: Unterlagen vom Eigentümer

Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Energieausweis und bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan: Diese Checkliste fasst zusammen, welche Unterlagen für Bewertung, Exposé und Verkauf einer Immobilie typischerweise gebraucht werden.

Die Unterlagen im Überblick

  • Ausweisdokument
    Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass – zur Identifizierung, z. B. nach dem Geldwäschegesetz.
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte bzw. Lageplan
  • Grundrisse und Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
    Wird in der Regel für Anzeigen und Besichtigungen benötigt.
  • Fotos des Objekts (innen und außen) (falls vorhanden)
    Falls vorhanden – sonst fotografieren wir.
  • Baubeschreibung bzw. Baupläne (falls vorhanden)
  • Nachweise über Modernisierungen (falls vorhanden)
    Z. B. Rechnungen für Dach, Fenster oder Heizung.
  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan (falls vorhanden)
    Nur bei Eigentumswohnungen.
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen (falls vorhanden)
    Nur bei Eigentumswohnungen.
  • Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung (falls vorhanden)
    Nur bei Eigentumswohnungen.
  • Mietverträge (falls vorhanden)
    Nur bei vermieteten Objekten.

Typische Unterlagen, keine abschließende Aufzählung und keine Beratung. Welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind, klärt die Beraterin oder der Berater.

Tipps für Berater

  • Die Liste gleich nach dem Auftrag verschicken – manche Unterlagen wie den Grundbuchauszug muss der Eigentümer erst beantragen.
  • Punkte, die nur Eigentumswohnungen betreffen, bei Häusern als „nicht erforderlich“ markieren – dann sieht der Eigentümer nur, was für ihn gilt.
  • Vorhandene Fotos und Modernisierungsrechnungen mit anfordern: Sie helfen bei Bewertung und Exposé.

So nutzen Sie die Checkliste im Kundenportal

In Unterlagio ist „Verkaufsobjekt – Unterlagen vom Eigentümer“ als Vorlage bereits enthalten. Sie weisen sie einem Kunden mit einem Klick zu, streichen Punkte, die nicht passen, und setzen eine Frist. Ihr Kunde sieht in seinem Portal – mit Ihrem Logo und Ihrer Farbe –, was noch fehlt, und lädt jede Unterlage direkt dazu hoch, auch als Foto vom Smartphone. Automatische Erinnerungen übernehmen das Nachfassen.

Wiederkehrende Listen wie die Einkommensteuer lassen sich unter „Automatisch anfordern“ zu einem Stichtag an alle passenden Kunden verschicken – zum Beispiel jedes Jahr am 2. Januar.

Häufige Fragen

Ist die Liste vollständig?

Nein. Sie enthält typische Unterlagen. Was im Einzelfall gebraucht wird, hängt von Objekt, Käufer und finanzierender Bank ab.

Wer besorgt den Grundbuchauszug?

Den Auszug erhalten in der Regel der Eigentümer oder Personen mit berechtigtem Interesse beim Grundbuchamt. Wie Sie das im Auftrag regeln, legen Sie mit Ihrem Kunden fest.